Wechselmodell

Das Wechselmodell zählt zum Umgangsrecht.  Es passt am besten zum gemeinsamen Sorgerecht. Es ist jedoch auch bei der Alleinsorge möglich, wenn es nicht dem alleinigen Sorgerecht widerspricht.

Beim Wechselmodell müssen die äußeren Rahmenbedingungen passen. Das Kind darf nicht unterschiedliche Schulen besuchen müssen. Ein Elternteil kann das Wechselmodell untergraben, wenn er weit fortzieht.

Voraussetzung ist in jedem Falle, dass die Eltern kooperations- und kommunikationsbereit sind. Können die Eltern nicht miteinander kommunizieren, wird das herkömmliche Umgangsrecht dem Kindeswohl am besten entsprechen. Man wird von einer Kooperationsbereitschaft noch ausgehen können, wenn sich die Unstimmigkeiten nur auf Alltagsprobleme erstrecken.  Wenn die Spannungen allerdings dauerhaft sind, können sie das Kind genauso belasten, wie die Auseinandersetzungen der Eltern zu wesentlichen Themen.

 

 

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert